Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Global Production Network Film GmbH (GPNF)
A. Geltungsbereich und Leistungen
1.Gegenstand der Aufträge an GPNF ist die Vermittlung von Filmproduktionen & Film Dienstleistern, Partnern zur Filmherstellung aller Art
und Drehorten & Drehmöglichkeiten.
2.Auftraggeber (Anfrager) sind Unternehmen aus aller Welt.
3.GPNF leitet die jeweilige Anfrage weiter an einen geeigneten Netzwerkpartner von GPNF
4.Die Netzwerkpartner haben eine Vereinbarung mit GPNF und bezahlen die Leistungen von GPNF.
B. Umsetzung und Vertragsbeziehungen
1.GPNF erbringt die Vermittlungsleistungen nur zu Gunsten von Netzwerkpartnern.
2.Findet GPNF keinen Netzwerkpartner für eine Anfrage, so findet keine Vermittlung an anderweitige Dritte statt, GPMF teilt dem Anfrager mit,
dass keine Vermittlung möglich ist.
3.Für die aufgrund einer Anfrage stattfindende Aktivität von GPNF bezahlt der Anfrager nichts und GPNF übernimmt keinerlei weiter gehende Verpflichtungen oder Haftungen für Erfolg oder Misserfolg der Vermittlungsaktivität
4.Gleiches gilt für den Fall, dass der Anfrager und der Netzwerkpartner nicht zu einem Vertragsabschluss kommen. Auch für diesen Fall übernimmt
GPNF keinerlei Verpflichtungen, Haftungen oder Kosten, weder im Verhältnis zum Netzwerkpartner noch im Verhältnis zum Anfrager.
5.Ist die Vermittlung einer Anfrage an einen Netzwerkpartner erfolgreich und schließen Anfrager und Netzwerkpartner eine Vereinbarung ab,
so ist ausschließlich der Netzwerkpartner verpflichtet GPNF eine Kommission entsprechend der netzwerkinternen Vereinbarung mit GPNF zu bezahlen.
C. Rechte
1.GPNF kreiert durch diese Vermittlungstätigkeit keine eigenen Rechte an dem jeweiligen Projekt.
2.GPNF hat im Falle einer erfolgreichen Vermittlung einen Anspruch auf die vertragsgemäße Vergütung durch den Netzwerkpartner.
D. Vergütung, Rechnungsstellung
1.Im Falle einer erfolgreichen Vermittlung gemäß den vorstehenden Bedingungen steht GPNF eine mit dem Netzwerkpartner vereinbarte Zahlung zu.
2.Über einen erfolgreichen Vertragsabschluss informiert der Netzwerkpartner GPNF.
3. Auf Basis der wie vorstehend erhaltenen und belegten Informationen stellt GPNF an den Netzwerkpartner eine ordnungsgemäße Abrechnung.
E. Haftungsausschluss, keine Garantien
1.GPNF ist an keinem Vertrag zwischen dem Anfrager und dem Netzwerkpartner Beteiligter oder Vertragspartner.
2.GPNF verhandelt nicht die Verträge zwischen Anfrager und Netzwerkpartner und beteiligt sich auch nicht an diesen Verhandlungen.
3.GPNF übernimmt im Kontext mit der Vermittlungstätigkeit keinerlei Garantien zu Gunsten von Anfrager und Netzwerkpartner.
4.Jedwede Haftung von GPNF für etwaige Problematiken oder Sachverhalte im Rahmen der Vertragsverhandlungen, den Abschluss und Umsetzung
dieser Verträge zwischen Anfrager und Netzwerkpartner, unabhängig aus welchem Rechtsgrund, ist ausgeschlossen.
F. Schlussbestimmungen
1.Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig sein, berührt dies die Wirksamkeit dieser AGB im Übrigen nicht.
Unwirksame oder nichtige Bestimmungen werden durch eine wirksame Bestimmung ersetzt, die den gewollten Regelungen so nahe wie möglich kommt.
2.Änderungen und Ergänzungen der AGB, ebenso wie Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
3.Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, Erfüllungsort und Gerichtsstand ist München.